Digitalisierungsschub für Deutschland? Was das OZGÄndG für Sie bedeutet!
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde ursprünglich 2017 eingeführt, um einen Digitalisierungsschub der Verwaltungsleistungen in Deutschland zu erhalten. Ziel des Gesetzes war es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bis Ende 2022 einen flächendeckenden, digitalen Zugang zu sämtlichen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.
Trotz der ehrgeizigen Ziele des ursprünglichen OZG blieb die Umsetzung hinter den Erwartungen zurück. Bis zum Ende der Umsetzungsfrist waren viele Verwaltungsleistungen noch nicht flächendeckend digital verfügbar, was auf strukturelle und organisatorische Herausforderungen hinweist. Vor diesem Hintergrund wurde das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) entwickelt.
Der Weg zur Verabschiedung des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) war von mehreren entscheidenden Schritten und intensiven Diskussionen geprägt. Zunächst beschloss der Deutsche Bundestag am 23. Februar 2024 den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes. Dieser Beschluss stieß jedoch im Bundesrat auf Widerstand und wurde dort in einer ersten Abstimmung abgelehnt.
Aufgrund dieser Ablehnung rief die Bundesregierung einen Vermittlungsausschuss an, um eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat zu erzielen. Nach intensiven Verhandlungen gelang es dem Vermittlungsausschuss am 12. Juni 2024, einen Kompromiss zu finden. Schließlich stimmte der Bundesrat am 14. Juni 2024 dem Gesetz im zweiten Anlauf zu und ebnete damit den Weg für das Inkrafttreten des OZGÄndG.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Ziel: Modernisierung der deutschen Verwaltung durch Digitalisierung
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Kontinuierliches Monitoring: Einführung eines flexiblen und dynamischen Überwachungsmechanismus
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Zentrale Basisdienste: Bereitstellung durch den Bund zur Standardisierung und Effizienzsteigerung
Digital-Only-Verwaltung: Unternehmensleistungen ausschließlich digital angeboten, um die Effizienz und Zugänglichkeit zu verbessern
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Qualifiziertes elektronisches Siegel: Ermöglicht rechtssichere elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen, spart Zeit und Kosten
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Anbindung der Kommunen: Sicherstellung einer flächendeckenden Verfügbarkeit digitaler Verwaltungsdienste
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Nutzen: Verbesserte Effizienz, höhere Nutzerfreundlichkeit, Kosteneinsparungen und erhöhte Sicherheit und Datenschutz
Diese Kernpunkte des OZGÄndG sollen die Verwaltung zukunftsfähig machen und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erheblich erleichtern.
Es ist gut, wenn es vorwärts geht und kein Stillstand herrscht. Allerdings hoffe ich stark, dass wir nicht zu langsam sind in all unseren Digitalisierungsbemühungen.
Martin Schmiedel
Vorstand kommune.digital
Herausforderungen, die das ursprüngliche OZG lösen sollte, und die Ziele des neuen Änderungsgesetzes
Herausforderungen des ursprünglichen OZG
Das ursprüngliche Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Deutschland maßgeblich vorantreiben. Es zielte darauf ab, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen digital zugänglich zu machen. Diese ambitionierte Vorgabe stellte die Verwaltung jedoch vor mehrere Herausforderungen:
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Uneinheitliche Umsetzungsstände: Die Umsetzung des OZG verlief in den verschiedenen Bundesländern und Kommunen unterschiedlich schnell. Während einige Regionen erhebliche Fortschritte erzielten, blieben andere deutlich zurück.
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Komplexität der Verwaltungslandschaft: Die Vielzahl der beteiligten Akteure und die komplexen Verwaltungsstrukturen erschwerten die Koordination und standardisierte Umsetzung der digitalen Lösungen.
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Technische und organisatorische Hürden: Viele der digitalen Dienste erforderten umfangreiche technische Anpassungen und eine grundlegende Modernisierung der bestehenden IT-Infrastrukturen. Dies führte zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten.
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Mangelnde Nutzerfreundlichkeit: Zahlreiche digitale Verwaltungsangebote waren nicht nutzerfreundlich gestaltet, was zu einer geringen Akzeptanz und Nutzung führte.
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Datenschutz und Sicherheit: Die Gewährleistung eines hohen Datenschutz- und Sicherheitsniveaus stellte eine weitere Herausforderung dar, die viele Projekte verlangsamte.
Ziele des neuen Änderungsgesetzes
Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) wurde entwickelt, um diese Herausforderungen zu adressieren und die Verwaltungsdigitalisierung effektiver und nachhaltiger zu gestalten. Die Hauptziele des neuen Gesetzes sind:
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Verstetigung der Zusammenarbeit: Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern soll durch neue Strukturen und standardisierte Verfahren gefestigt und erleichtert werden.
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Einführung eines begleitenden Monitorings: Die Umsetzungsfristen des ursprünglichen OZG werden gestrichen und durch ein kontinuierliches Monitoring ersetzt. Dies soll sicherstellen, dass die Fortschritte regelmäßig überprüft und angepasst werden können.
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Bereitstellung zentraler Basisdienste: Der Bund wird zentrale Basisdienste bereitstellen, um redundante Entwicklungen in den Ländern zu vermeiden und eine einheitliche digitale Infrastruktur zu gewährleisten.
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Digital-Only-Verwaltung: Unternehmensleistungen sollen künftig ausschließlich digital angeboten werden, um die Effizienz und den Zugang zu diesen Diensten zu verbessern.
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Qualifiziertes elektronisches Siegel: Die Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels soll die elektronische Ersetzung der Schriftform vereinfachen und rechtlich absichern.
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Anbindung der Kommunen: Die Anbindung der Kommunen an den Portalverbund soll durch die Länder sichergestellt werden, um eine flächendeckende Verfügbarkeit digitaler Verwaltungsdienste zu erreichen.
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Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit: Durch klare Regelungen zur Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit sollen die digitalen Dienste einfacher und intuitiver zu nutzen sein.
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Datenschutz und Sicherheit: Stärkere Datenschutzregelungen sollen das Vertrauen in die digitalen Verwaltungsdienste erhöhen und deren Sicherheit gewährleisten.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland nachhaltig zu verbessern und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu erleichtern. Das OZGÄndG soll damit einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung und Effizienzsteigerung der deutschen Verwaltung leisten.
Wichtige Änderungen und Maßnahmen
Streichung der OZG-Umsetzungsfrist und Einführung eines begleitenden Monitorings
Eine der zentralen Änderungen im OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) ist die Streichung der ursprünglichen Umsetzungsfristen. Anstelle starrer Fristen wird ein kontinuierliches Monitoring eingeführt, um die Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen laufend zu überwachen.
Diese Maßnahme soll eine flexible Anpassung und gezielte Steuerung der Digitalisierung ermöglichen, indem regelmäßig überprüft wird, welche Fortschritte erzielt wurden und wo Nachbesserungen erforderlich sind. Dies soll helfen, die Umsetzung realistischer und dynamischer zu gestalten, sodass auf unerwartete Herausforderungen besser reagiert werden kann.
Bereitstellung zentraler Basisdienste durch den Bund
Ein weiterer wichtiger Aspekt des OZGÄndG ist die Bereitstellung zentraler Basisdienste durch den Bund. Diese zentralen Dienste sollen die Entwicklung redundanter Lösungen in den einzelnen Bundesländern vermeiden und eine einheitliche digitale Infrastruktur sicherstellen.
Zu den zentralen Basisdiensten gehören unter anderem das Bürgerkonto (demnächst DeutschlandID) und das Postfach, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sicher und effizient mit der Verwaltung zu kommunizieren. Durch die Bereitstellung dieser Dienste wird die Verwaltung entlastet und gleichzeitig die Effizienz und Nutzerfreundlichkeit der digitalen Verwaltungsangebote erhöht.
Regelung zur Digital-Only-Verwaltung für Unternehmensleistungen
Das OZGÄndG sieht vor, dass Unternehmensleistungen künftig ausschließlich digital angeboten werden sollen. Diese "Digital-Only"-Regelung zielt darauf ab, die Effizienz und den Zugang zu Verwaltungsleistungen für Unternehmen zu verbessern.
Durch die Digitalisierung dieser Dienstleistungen können Unternehmen Verwaltungsprozesse schneller und unkomplizierter abwickeln, was zu einer Entlastung sowohl der Unternehmen als auch der Verwaltung führt. Diese Maßnahme soll zudem die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken.
Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels zur Ersetzung der Schriftform
Um die Schriftform bei Verwaltungsprozessen durch elektronische Mittel zu ersetzen, wird im OZGÄndG die Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels vorgesehen. Dieses Siegel dient als rechtssicheres Mittel zur Authentifizierung elektronischer Dokumente und Bescheide. Es ermöglicht eine medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsprozessen, wodurch Zeit und Kosten gespart werden können. Zudem wird die Nutzung elektronischer Dienste attraktiver und sicherer, was die Akzeptanz und Nutzung digitaler Verwaltungsangebote erhöht.
Sicherstellung der Anbindung der Kommunen an den Portalverbund
Ein wesentliches Ziel des OZGÄndG ist die flächendeckende Anbindung der Kommunen an den Portalverbund. Dies soll durch die Länder sichergestellt werden, sodass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über ein einheitliches Portal auf alle digitalen Verwaltungsleistungen zugreifen können.
Diese Maßnahme fördert die Interoperabilität und Konsistenz der digitalen Angebote und stellt sicher, dass die Digitalisierung nicht nur auf Landes- und Bundesebene, sondern auch in den Kommunen vorangetrieben wird. Die Anbindung an den Portalverbund soll die digitale Verwaltung für alle Beteiligten effizienter und nutzerfreundlicher gestalten.
Diese wesentlichen Änderungen und Maßnahmen im OZGÄndG sind darauf ausgerichtet, die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland nachhaltig zu verbessern und den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu erleichtern. Sie stellen einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, effizienten und bürgernahen Verwaltung dar.
Analyse der Verbesserungen in der Verwaltungsmodernisierung und der Nutzerfreundlichkeit durch das neue Gesetz
Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) bringt eine Reihe von Verbesserungen, die die Modernisierung der Verwaltung und die Nutzerfreundlichkeit der digitalen Verwaltungsdienste erheblich vorantreiben sollen. Die zentralen Nutzen und Auswirkungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Erhöhung der Effizienz: Durch die Bereitstellung zentraler Basisdienste und die Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels wird die Abwicklung von Verwaltungsprozessen beschleunigt. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.
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Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit: Das Gesetz legt großen Wert auf die Gestaltung nutzerfreundlicher und barrierefreier digitaler Dienste. Dies soll die Zugänglichkeit und Akzeptanz der digitalen Verwaltungsangebote erhöhen, was zu einer höheren Nutzung dieser Dienste führt.
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Kosteneinsparungen: Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Einführung von Digital-Only-Verwaltungen für Unternehmensleistungen führen zu erheblichen Kosteneinsparungen für die Verwaltung. Langfristig werden durch die effizienteren Prozesse auch die Kosten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gesenkt.
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Erhöhung der Transparenz: Das begleitende Monitoring sorgt für eine kontinuierliche Überwachung der Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes. Dies erhöht die Transparenz und ermöglicht eine gezielte Steuerung und Anpassung der Maßnahmen.
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Stärkung der Zusammenarbeit: Durch die neuen Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird die Umsetzung der Digitalisierung koordiniert und vereinheitlicht. Dies fördert Synergien und verhindert redundante Entwicklungen.
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Sicherheit und Datenschutz: Durch die stärkeren Datenschutzregelungen und die sichere Anbindung der Kommunen an den Portalverbund wird das Vertrauen in die digitalen Verwaltungsdienste erhöht und deren Sicherheit gewährleistet.
Ich gehe davon aus, dass viele intelligente, engagierte Menschen an diesem Kompromiss gearbeitet haben. Leider merkt man den Regelungen wieder an, dass wir in einem sehr komplexen, bürokratischen Verwaltungssystem leben. Deswegen bleibt der Gedanke, das System an sich in Frage zu stellen und für eine komplett digitale Verwaltung auf der grünen Wiese neu anzufangen.
Martin Schmiedel
Vorstand kommune.digital
Diskussion möglicher Schwierigkeiten und Kritikpunkte bei der Umsetzung des Gesetzes
Trotz der zahlreichen Verbesserungen und positiven Aspekte, die das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) mit sich bringt, gibt es auch einige Kritikpunkte und Herausforderungen, die bei der Umsetzung des Gesetzes berücksichtigt werden müssen:
Prüfung der NKR-Empfehlungen im Kontext des überarbeiteten Gesetzes
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hatte in seinem Positionspapier vom 09.02.2023 mehrere zentrale Kritikpunkte und Empfehlungen zur Überarbeitung des Onlinezugangsgesetzes formuliert. Im Folgenden wird analysiert, ob und wie diese Kritikpunkte im überarbeiteten OZGÄndG berücksichtigt wurden.
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Fehlende Verbindlichkeit und klare Zielvorgaben:
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NKR-Empfehlung: Der NKR forderte eine klare Formulierung von Zielbildern und verbindlichen Fristen zur Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen.
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Überarbeitetes Gesetz: Das überarbeitete OZGÄndG ersetzt die starren Umsetzungsfristen durch ein begleitendes Monitoring. Diese Maßnahme ermöglicht zwar eine flexiblere Anpassung an aktuelle Gegebenheiten, könnte jedoch den vom NKR gewünschten Druck zur Einhaltung der Digitalisierungsziele verringern.
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Unzureichende Standardisierung und Interoperabilität:
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NKR-Empfehlung: Der NKR betonte die Notwendigkeit eines klaren Standardisierungsmandats und die Entwicklung einheitlicher Standards und Schnittstellen.
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Überarbeitetes Gesetz: Das OZGÄndG geht auf die Bereitstellung zentraler Basisdienste durch den Bund ein, was ein Schritt in Richtung Standardisierung ist. Allerdings bleibt die explizite Vorgabe von Standards und Schnittstellen, wie vom NKR gefordert, weiterhin ein Thema, das im Gesetz nicht umfassend behandelt wird.
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Die Übergangsfrist von den bisherigen Nutzerkonten der Länder auf die BundID (demnächst DeutschlandID) wird nach dem Vermittlungsausschuss nunmehr drei Jahre betragen. Aber: Die Frist beginnt erst dann, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen für eine automatisierte Migration der Länderkonten vorliegen. Auf eine unbestimmte Zeit wird es daher weiterhin ein Nebeneinander verschiedener Nutzerkonten geben.
Martin Schmiedel
Vorstand kommune.digital
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Koordination und Zusammenarbeit:
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NKR-Empfehlung: Klare Verantwortlichkeiten und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen.
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Überarbeitetes Gesetz: Das Gesetz betont die Sicherstellung der Anbindung der Kommunen an den Portalverbund durch die Länder, was die föderale Zusammenarbeit stärken soll. Jedoch fehlen detaillierte Regelungen zur Orchestrierung eines föderalen IT-Verbundes, wie vom NKR gefordert.
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Technische und personelle Ressourcen:
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NKR-Empfehlung: Ausreichende Ausstattung der Kommunen und Behörden mit technischen und personellen Ressourcen.
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Überarbeitetes Gesetz: Das OZGÄndG sieht die Bereitstellung zentraler Basisdienste vor, was die technische Last von den Kommunen nehmen soll. Die personelle Ausstattung bleibt jedoch eine Herausforderung, die nicht vollständig im Gesetz adressiert wird.
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Sicherheits- und Datenschutzbedenken:
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NKR-Empfehlung: Sicherstellung von hohen Sicherheits- und Datenschutzstandards.
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Überarbeitetes Gesetz: Das Gesetz berücksichtigt stärker die Aspekte des Datenschutzes und der Sicherheit, insbesondere durch die Einführung des qualifizierten elektronischen Siegels. Dieser Punkt scheint angemessen adressiert zu sein.
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Finanzierung und nachhaltige Finanzierungskonzepte:
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NKR-Empfehlung: Entwicklung nachhaltiger Finanzierungskonzepte.
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Überarbeitetes Gesetz: Konkrete Finanzierungskonzepte werden im Gesetz nicht detailliert beschrieben. Es bleibt unklar, wie die langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur gesichert werden soll.
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Erfüllung der NKR-Empfehlungen:
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NKR-Empfehlung: Präzisere Formulierung des Zielbildes einer digitalen Verwaltung, stärkere Anreize und Sanktionen.
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Überarbeitetes Gesetz: Das Gesetz greift einige Empfehlungen des NKR auf, insbesondere die Bereitstellung zentraler Dienste und die Überwachung der Fortschritte. Die Forderungen nach klaren Zielvorgaben und spürbaren Konsequenzen bei Nichterfüllung werden jedoch nicht vollständig erfüllt.
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Zusammenfassung der Kritikpunkte und Herausforderungen
Die Überprüfung zeigt, dass das überarbeitete OZGÄndG einige der Kritikpunkte des NKR teilweise berücksichtigt, insbesondere in Bezug auf Datenschutz und die Bereitstellung zentraler Basisdienste. Dennoch bleiben viele der ursprünglichen Empfehlungen des NKR, wie die Notwendigkeit klarer Zielvorgaben und Verbindlichkeiten sowie detaillierte Standardisierungsmaßnahmen, unzureichend adressiert.
Diese Kritikpunkte und Herausforderungen verdeutlichen, dass die Umsetzung des OZGÄndG nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen wird. Es erfordert ein hohes Maß an Engagement, Koordination und kontinuierlicher Anpassung, um die gesteckten Ziele zu erreichen und die Digitalisierung der Verwaltung erfolgreich zu gestalten.
Finanzielle Aspekte
Die Umsetzung des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) bringt sowohl Kosten als auch Einsparungen mit sich, die sorgfältig abgewogen werden müssen, um die langfristigen Vorteile der Verwaltungsdigitalisierung zu realisieren.
Kosten
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Einrichtung und Betrieb zentraler Basisdienste: Die Bereitstellung und Wartung zentraler Basisdienste durch den Bund erfordert erhebliche finanzielle Mittel. Dies umfasst die Entwicklung, Implementierung und kontinuierliche Weiterentwicklung der IT-Infrastrukturen sowie die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs.
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Technische Infrastruktur und IT-Sicherheit: Der Aufbau und die Wartung einer robusten und sicheren IT-Infrastruktur sind mit hohen Kosten verbunden. Dies schließt Investitionen in Hardware, Software, Netzwerksicherheit und Datenschutzmaßnahmen ein.
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Schulung und Weiterbildung: Die erfolgreiche Digitalisierung der Verwaltung erfordert umfassende Schulungs- und Weiterbildungsprogramme für die Beschäftigten in den Behörden. Diese Programme sind notwendig, um die Mitarbeitenden auf den Umgang mit den neuen digitalen Systemen vorzubereiten und ihre IT-Kompetenzen zu stärken.
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Integration und Anpassung bestehender Systeme: Die Integration der neuen digitalen Dienste in bestehende Verwaltungsstrukturen und IT-Systeme kann aufwendig und kostspielig sein. Es müssen Schnittstellen entwickelt und bestehende Systeme angepasst werden, um eine nahtlose Interoperabilität zu gewährleisten.
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Projektmanagement und Beratung: Die Planung und Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben erfordern professionelles Projektmanagement und möglicherweise externe Beratung durch spezialisierte Dienstleister. Diese Leistungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Einsparungen
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Reduzierung des Papierverbrauchs: Durch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen können erhebliche Kosten für Papier, Druck und Versand eingespart werden. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung bei, sondern auch zur Schonung von Umweltressourcen.
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Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung: Die Digitalisierung ermöglicht eine effizientere Abwicklung von Verwaltungsprozessen, was zu einer Zeit- und Kostenersparnis führt. Automatisierte Prozesse reduzieren den manuellen Aufwand und beschleunigen die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen.
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Verringerung von Verwaltungsaufwand: Durch die medienbruchfreie elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren können die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Fehlerquote verringert werden. Dies entlastet die Mitarbeitenden und führt zu einer effizienteren Nutzung der personellen Ressourcen.
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Langfristige Kostensenkung: Obwohl die initialen Investitionen hoch sind, führt die Digitalisierung langfristig zu einer signifikanten Kostensenkung. Wartungs- und Betriebskosten für analoge Prozesse entfallen, und die Verwaltung kann ihre Ressourcen effizienter einsetzen.
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Optimierte Nutzung von Personalressourcen: Durch die Automatisierung und Digitalisierung können Personalressourcen in der Verwaltung effektiver genutzt werden. Mitarbeitende können sich auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren, anstatt sich mit zeitaufwendigen manuellen Prozessen zu beschäftigen.
Fazit: Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Verwaltungsdigitalisierung
Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umfassenden Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Es adressiert die Herausforderungen und Schwachstellen des ursprünglichen Onlinezugangsgesetzes und führt wesentliche Änderungen und Maßnahmen ein, um die Effizienz, Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit der digitalen Verwaltungsdienste zu verbessern. Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Flexible Umsetzungsstrategien: Durch die Streichung der starren Umsetzungsfristen und die Einführung eines kontinuierlichen Monitorings wird die Digitalisierung anpassungsfähiger und dynamischer gestaltet.
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Zentrale Basisdienste: Die Bereitstellung zentraler Basisdienste durch den Bund trägt zur Standardisierung und Effizienzsteigerung bei und unterstützt die einheitliche digitale Infrastruktur.
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Digital-Only-Verwaltung für Unternehmensleistungen: Diese Maßnahme erleichtert den Zugang zu Verwaltungsleistungen für Unternehmen und fördert die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit.
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Qualifiziertes elektronisches Siegel: Die Einführung dieses Siegels ermöglicht eine rechtssichere elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen, was Zeit und Kosten spart.
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Anbindung der Kommunen: Die flächendeckende Anbindung der Kommunen an den Portalverbund stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen von den digitalen Angeboten profitieren.